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10. Nachlauf bzw. Vorlauf
Neigung der Achse des Achsschenkelbolzens gegenüber einer Senkrechten zur Fahrebene in der Projektion auf eine parallel zur Fahrtrichtung und senkrecht zur Fahr- ebene stehende Ebene. Nachlauf liegt vor, wenn der Berührungspunkt D dem Schnittpunkt E der Achse des Achsschenkelbolzens mit der Fahrebene nachläuft, im Gegensatz zum Vorlauf, wo der Berührungspunkt D dem Schnittpunkt E vorläuft. Bei der Messungmuß das Fahrzeugbis zum zulässigen Gesamtgewicht belastet sein (Bild 6).

lauf, wo der Berührungspunkt D dem Schnittpunkt E vorläuft. Bei der Messungmuß das Fahrzeugbis zum zulässigen Gesamtgewicht belastet sein (Bild 6).

11. Spreizung
Neigung der Achse des Achsschenkelbolzens gegenüber einer Senkrechten auf der Fahrebene in der Projektion auf eine senkrecht zur Fahrtrichtung stehende Ebene. Bei der Messung muß das Fahrzeug bis zum zulässigen Gesamtgewicht belastet sein (Bild 4).

12. Lenkrollhalbmesser (mm)
Abstand des Berührungspunktes F vom Schnittpunkt G der Achse des Achsschenkelbolzens mit der Fahrebene in der Projektion auf eine senkrecht zur Geradeaus- Fahrtrichtung stehende Ebene. Bei der Messung muß das Fahrzeug bis zum zulässigen Gesamtgewicht belastet sein (Bild 4).

13. Achslast (kg)
Summe aller von denjenigen Bädern auf eine ebene Fahrbahn ausgeübten Radlasten, deren Mittelpunkte in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs liegen oder deren Mittelpunkte von dieser Ebene nicht weiter entfernt sind, als der Durchmesser des größten Rades beträgt.

14. Zulässige Achslast (kg)
Achslast, die unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchungen, der Reifentragfähigkeit und der gesetzlichen Vorschriften nicht überschritten werden darf.

15. Zulässiges Gesamtgewicht (kg)
Gesamtgewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchungen, der zulässigen Achslasten und der gesetzlichen Vorschriften nicht überschritten werden darf.

16. Fahrgestellgewicht (kg)
Gewicht des betriebsfertigen Fahrgestelles zuzüglich aller damit fest verbundenen reihenmäßig mitgelieferten Teile. Mitzuwiegen sind: Gefüllter Kraftstoffhauptbehälter (ohne Kraftstoffhilfsbehälter, falls sie baulich vom Hauptbehälter getrennt sind) oder gefüllter Gaserzeuger oder gefüllte Speichergasflaschen, gefüllter Kühler, Schmierstoff im Motor, Getriebe und in den Triebachsen, vollständige elektrische Einrichtung des Fahrgestelles einschließlich der gefüllten Batterien, reihenmäßige Bereifung, vordere Kotflügel, Motorhaube und Schaltbrett. Diese Teile einschließlich ihrer Befestigungsteile sind auch dann mitzubringen, wenn sie nicht fest mit dem Fahrgestell verbunden sind.

17. Fahrgestelltragfähigkeit (kg)
Zulässiges Gesamtgewicht abzüglich Fahrgestellgewicht.

18. Leergewicht (kg)
Gewicht des betriebsfertigen Fahrgestelles zuzüglich Gewicht des vollständigen Aufbaues und Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten bzw. Planenstangen, Plane, Gleitschutzketten, Belastungs- gewicht usw.), bei Lastkraftwagen und Schleppern zuzüglich Fahrer zu 75 kg. Bei Motorrädern und Motorrollern st der Soziussitz nur mitzuwiegen, wenn er serienmäßig mitgeliefert wird.

19. Nutzlast (kg)
Nutzlast, die das betriebsfertige Fahrzeug bei gleichmäßiger oder der durch den Aufbau gegebenen Lastver- teilung tragen kann, ohne daß die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden. Im praktischen Betrieb kann diese Nutzlast bei ungleichmäßiger Lastverteilung im Rahmen der zulässigen Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes überschritten werden. Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung sind zur Bestimmung der der Nutzlast entsprechenden Personenzahl folgende Gewichte zugrunde zu legen: Personengewicht 65 kg (bei Personenkraftwagen entsprechen einer Person zwei Kinder bis zu 12 Jahren).
Dazu Gepäckgewicht bei Personenwagen:

für 2 Personen 25 kg
für 5 Personen 50 kg
für 4 Personen 35 kg
für 5 Personen 40 kg
für 6 Personen 45 kg
für 7 Personen 50 kg
für 8 Personen 60 kg

20. Kleinster Spurkreisdurchmesser (m)
Durchmesser des Kreises, den das äußere Vorderrad (Reifenmitte) bei größtem Lenkeinschlag auf der Standebene beschreibt.

21. Kleinster Wendekreisdurchmesser (m)
Durchmesser des Kreises, der durch die am weitesten nach außen vorstehenden Fahrzeugteile beim größten Lenkeinschlag beschrieben wird.

22. Fahrbereich (km). (Vermeide: Aktionsradius)
Fahrstrecke, die ein bis zum zulässigen Gesamtgewicht belastetes Fahrzeug mit einer Füllung der fest eingebauten Kraftstoffbehälter, des Gaserzeugers oder der Speichergasflaschen zurücklegen kann. Bei flüssigem Kraftstoff:

Inhalt der Kraftstoffbehälter in Liter
----------------------------------------------------------- x 100
Kraftstoffnormverbrauch in Liter/100km


(Ermittlung des Kraftstoffnormverbrauchs nach DIN 70030).

23. Dauergeschwindigkeit (km/h)
Größte Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug dauernd einhalten kann, ohne daß am Motor die Wärmebeanspruch- ung die zulässige Grenze überschreitet und am Triebwerk übermäßiger Verschleiß eintritt. Die Prüfung ist mit dem bis zum zulässigen Gesamtgewicht belasteten Fahrzeug bei windstillem Wetter (höchstens Windstärke 2 bis 3) unter normalen Betriebsbedingungen auf ebener Fahrbahn (kurze Steigung und Gefälle von höchstens 1,5%) vorzunehmen. Die Fahrstrecke ist hin und zurück zu durchfahren; Hin- und Rückfahrt müssen unmittelbar aufeinanderfolgen. Aus den Ergebnissen beider Fahrten ist der Mittelwert zu bilden.
24. Höchstgeschwindigkeit (km/h)
Größte Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug 15 Minuten lang durchhalten kann. Nach dem Betrieb mit Höchstgeschwindigkeit muß das Fahrzeug mit Dauergeschwindigkeit einwandfrei weiterbetrieben werden können. Die Prüfung ist mit dem bis zum zulässigen Gesamtgewicht belasteten Fahrzeug bei windstillem Wetter (höchstens Windstärke 2 bis 3) unter normalen Betriebsbedingungen auf ebener Fahrbahn (kurze Steigungen und Gefälle von höchstens 1,5%) vorzunehmen. Die Fahrstrecke ist hin und zurück zu durch- fahren; Hin- und Rückfahrt müssen unmittelbar aufeinanderfolgen. Aus den Ergebnissen beider Fahrten ist der Mittelwert zu bilden.

25. Durchschnittsgeschwindigkeit (km/h)
Geschwindigkeit, die sich ergibt, wenn man die zurückgelegte Fahrstrecke durch die hierzu benötigte reine Fahrzeit, also ohne Berücksichtigung der Zeit für Aufenthalte, teilt.

26. Reisegeschwindigkeit (km/h)
Geschwindigkeit, die sich ergibt, wenn man die zurückgelegte Fahrstrecke durch die Gesamtzeit zwischen Abfahrt und Ankunft, also unter Berücksichtigung der Zeit für Aufenthalte, teilt.

27. Linke (rechte) Fahrzeugseite
In Fahrtrichtung gesehen linke (rechte) Seite des Fahrzeugs.

28. Geräuscharme Gänge
Über geräuscharm arbeitende Zahnradpaare laufende Gänge (also nicht der direkte Gang).

29. Übersetzung (i), (entsprechend DIN 868)
Verhältnis der Wellendrehzahlen. Wenn nicht anders angegeben, wird das Drehzahlverhältnis in Richtung des Kraftflusses gerechnet, so daß

Drehzahl der treibenden Welle
i = -----------------------------------------------------------
Drehzahl der getriebenen Welle


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