Der Besitzer eines Mercedes 190 SL Baujahr 1960 musste wegen einer aufwendigen Reparatur lange auf sein Fahrzeug verzichten. Er forderte deshalb vom Unfallverursacher eine Ausfallentschädigung von 1500 Euro pro Monat. Die Richter sprachen dem Oldtimer-Besitzer eine Entschädigung von 500 Euro pro Monat zu und begründeten dass ein höherer Betrag – auch bei Oldtimern – nur in Betracht käme, wenn der Besitzer belegen könne, dass er mit dem Fahrzeug entsprechende Gewinne erziele, wie beispielsweise durch die Vermietung bei Hochzeiten. (Oberlandesgericht München, 17 U 2196/06)